Nun zu den Kosten

Die Kosten für Ihre Behandlung werden in einem Behandlungsvertrag festgelegt. Ich berechne für eine Stunde 75€. 

Zur Orientierung: Bei einem Erstgespräch bzw. der Anamnese können Sie von einem Zeitaufwand von ca. 90 Minuten ausgehen, für die Behandlungen, sowohl der Fußbehandlung als auch der Ohrakupunktur mit ca. einer Stunde.

 

Wird die Rechnung bei der Krankenkasse oder Heilfürsorge eingereicht, ist auch eine Abrechnung nach der aktuellen "Gebührenordnung für Heilpraktik" der "GebüH" von 1985/ 01.01.2002 möglich. Sowie auf Wunsch auch jede andere Rechnung nach der GebüH ausgestellt wird.

 

Bitte beachten Sie auch die nachfolgende Information zur Gebührenordnung:

 

Heilpraktiker sind grundsätzlich frei und unabhängig in ihrer Honorarstruktur.  Als Orientierungshilfe existiert seit 1926 ein Gebührenverzeichnis.

Heilpraktiker sind Heilkundige, die, ohne als Arzt bestallt zu sein, die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde durch das zuständige Gesundheitsamt erhalten haben.

Unter Heilkunde ist nach § Abs. 2 des Heilpraktikergesetzes die "Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen" zu verstehen.

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker stellt keine Gebührenfestlegung dar, d. h. es werden keine Mindest- oder Höchstsätze, sondern nur die üblichen Gebührensätze für die Leistungen der Heilpraktiker festgelegt.

Der Heilpraktiker kann davon ausgehen, dass die in der GebüH festgesetzten Gebühren als angemessen angesehen werden, sofern zwischen ihm und dem Patienten keine ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.